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Gilt ab 1. April 2025: Vorsorge-Koloskopie für Frauen jetzt auch ab 50 Jahren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. Januar 2025 eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme beschlossen. Diese Änderung wurde nun am 21. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am 1. April 2025 in Kraft:
Ab April 2025 wird die Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs einheitlicher und einfacher gestaltet:
Frauen und Männer profitieren dann von denselben Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 50 Jahren.
Außerdem wird das Intervall für den Stuhltest vereinheitlicht.
Die Neuerungen im Detail:
- Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
- Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Weiterhin gilt:
- Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen.
- Bei einem positiven Stuhltest besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung.