Pressemitteilung -
„Der Wille, möglichst viele Mitbürger vor der Diagnose Darmkrebs zu bewahren, ist im G-BA offensichtlich nicht besonders ausgeprägt.“
STELLUNGNAHME ZUM G-BA BESCHLUSS VOM 19.07.18
München, 20.07.2018 - Die Felix Burda Stiftung freut sich, dass der G-BA jetzt endlich – nach wohlgemerkt fünf Jahren - eine Entscheidung zur Einführung des organisierten Darmkrebs Screenings getroffen hat. Im Krebsfrüherkennungsgesetz, das im Jahr 2013 verabschiedet wurde, war hierfür eigentlich eine Frist bis April 2016 vorgesehen. Das es nun endlich Fortschritte für die Darmkrebsvorsorge in Deutschland geben soll, ist aus Sicht der Versicherten natürlich zu begrüßen.
Doch auch wenn die Umsetzung des Programms gegenwärtig noch nicht im Detail bekannt ist, so ist eines jetzt schon deutlich: der Gemeinsame Bundesausschuss hat wesentliche Punkte der Fachgesellschaften, die diese im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung des organisierten Screening Programms für Darmkrebs in einer gemeinsamen Stellungnahme formuliert und dem Gemeinsamen Bundesausschuss zugeleitet hatten, nicht berücksichtigt. Für die Fachgesellschaften ist das zentrale Anliegen, durch das Screening Programm möglichst viele Menschen vor Erkrankung und Tod an Darmkrebs zu bewahren. Das setzt voraus, dass die Einladung zur Teilnahme am Screening nicht nur alle anspruchsberechtigten Versicherten erreicht, sondern dass sie auch dazu beiträgt, dass möglichst viele Versicherte an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen.
Ein wesentlicher Punkt hierfür ist, dass die Zugangshürden für die Teilnahme so niedrig wie möglich gehalten werden.
Aus diesem Grund haben die Fachgesellschaften bei ihrer für den Gemeinsamen Bundesausschuss abgefassten Stellungnahme die folgenden Forderungen ins Zentrum gestellt:
- Der Einladung sollte ein zertifizierter und zugelassener quantitativer immunchemischer Test beigelegt werden.
- Der Einladung sollte ein vorfrankierter Rücksendeumschlag beigelegt werden, mit dem der Versicherte den Test zur Auswertung selbst an das Labor schickt..
- Der Versicherte sollte eine Liste der in seiner Region zur Vorsorgekoloskopie zugelassenen Ärzte erhalten.
- Sechs Wochen nach jeder Einladung sollte ein Erinnerungsschreiben an die anspruchsberechtigten Versicherten geschickt werden.
Da alles sind Dinge, die, würden sie umgesetzt, deutlich zu einer erfolgreichen Umsetzung des Screening Programms beitragen würden. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss hat aus welchen Gründen auch immer entschieden, sie nicht zu berücksichtigen“, so Dr. Christa Maar, Vorstand der Felix Burda Stiftung. „Mein Eindruck: Die Fachgesellschaften werden zwar zur Stellungnahme aufgefordert, doch was sie zu sagen haben interessiert nicht. Nicht einmal dann, wenn alle Fachgesellschaften sich, was selten genug vorkommt, auf ein gemeinsames Konzept geeinigt haben, wie man der Darmkrebsvorsorge zum Erfolg verhelfen könnte. Ich muss sagen, dass ich für dieses Vorgehen des Gemeinsamen Bundesausschusses kein Verständnis habe. Seit Jahren werden die zu geringen Teilnahmeraten an der Darmkrebsvorsorge beklagt. Jetzt gäbe es die Möglichkeit, ein wirklich fortschrittliches Konzept umzusetzen, das höhere Teilnahmeraten verspricht. Doch der Wille, möglichst viele Mitbürger vor der Diagnose Darmkrebs zu bewahren, ist im G-BA offensichtlich nicht besonders ausgeprägt.“
„Wie es anders gehen kann, zeigen die Niederlande,“ so Maar. „Bei der Einführung ihres Screening- Programms für Darmkrebs war für sie der entscheidende Punkt, die Zugangsbarrieren so niedrig wie möglich zu halten, indem sie den Versicherten den Test nach Hause schicken. Auf die Teilnahmerate von 70 Prozent der Eingeladenen sind sie zu Recht stolz. Es gibt übrigens auch bereits eine deutsche Pilotstudie, durchgeführt vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, die zeigt: die Teilnahmequote lässt sich mindestens verdoppeln, wenn die Versicherten zusammen mit der Einladung den Test nach Hause geschickt bekommen.“
Wenigstens einen positiven Aspekt hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum organisierten Darmkrebs Screening aber doch: Weil ihn die Studienlage zum Thema „Männer erkranken im Schnitt 5 Jahre eher als Frauen an Darmkrebs“ offenbar genügend überzeugte, hat er die Altersgrenze für die Vorsorgekoloskopie für Männer von 55 Jahren auf 50 Jahre abgesenkt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag den 19.07.2018 in Berlin die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem besonderen Teil für das Darmkrebs-Screening beschlossen.
Mehr: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/756/
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Die Felix Burda Stiftung mit Sitz in München wurde 2001 von Dr. Christa Maar und Verleger Prof. Dr. Hubert Burda gegründet und trägt den Namen ihres 2001 an Darmkrebs verstorbenen Sohnes. Zu den Projekten der Stiftung zählen u.a. der bundesweite Darmkrebsmonat März sowie der Felix Burda Award, mit dem herausragendes Engagement im Bereich der Darmkrebsvorsorge geehrt wird. Zudem tourt das größte begehbare Darmmodell Europas - ebenfalls eine Idee der Stiftung - kontinuierlich durch Europa und die APPzumARZT managed als Gesundheits-Butler gesetzliche Präventionsleistungen der ganzen Familie. Die Felix Burda Stiftung betreibt Websites und Social Media-Präsenzen und generiert mit jährlichen, konzertierten Werbekampagnen in Print, TV, Radio und Online eine starke deutschlandweite Awareness für die Prävention von Darmkrebs. www.felix-burda-stiftung.de