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Darmkrebs: Neues Früherkennungs-Programm startet am 19. April 2019

Pressemitteilung -

Darmkrebs: Neues Früherkennungs-Programm startet am 19. April 2019

Das neue Einladungsverfahren zum Darmkrebsscreening startet am 1. Juli 2019, sowohl für Männer als auch für Frauen. Jeder gesetzlich Versicherte ab 50 Jahren erhält dann eine persönliche Einladung zur Darmkrebsvorsorge. 

Das neue Screening-Angebot gilt jedoch bereits ab 19. April 2019 und ist nicht an den Erhalt eines Einladungsschreibens gekoppelt. 

Männer und Frauen können daher ab 19.4.2019 das neue Angebot in Anspruch nehmen und die Ärzte können die Leistungen abrechnen. Dies ist besonders für Männer zwischen 50-54 Jahren interessant, weil sie dank der neuen Regelung bereits ab dem 19.4. Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung haben. Bislang stand die Koloskopie erst allen Versicherten ab 55 offen. 


Dies sind die Angebote zur Darmkrebsvorsorge und Früherkennung, die nun ab 19. April 2019 gelten:

  • Das Beratungsgespräch zur Darmkrebsvorsorge kann bereits mit 50 Jahren von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden.
  • Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen iFOB-Test vornehmen lassen.
  • Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht der Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen iFOB-Test, solange noch keine Koloskopie in Anspruch genommen wurde.
  • Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
  • Ab dem 75. Lebensjahr wird eine Darmkrebsvorsorge nicht mehr empfohlen.

Damit werden Leistungen des am 1.März 2013 im Bundesrat verabschiedeten Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (KFRG) nun endlich die Versicherten erreichen. 

Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wurde von der Felix Burda Stiftung mit dem Milestone-Award des Felix Burda Award 2013 ausgezeichnet, weil er sich dafür eingesetzt hat, dass die Handlungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans umgesetzt und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat 2012 ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister vorgelegt, das schließlich 2013 als KFRG verabschiedet wurde.

Beschluss des G-BA:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3418/2018-07-19_2018-08-02_oKFE-RL_Beschluss-oKFE-RL-Aenderung_KFE-RL_konsolidiert_BAnz.pdf

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Die Felix Burda Stiftung mit Sitz in München wurde 2001 von Dr. Christa Maar und Verleger Prof. Dr. Hubert Burda gegründet und trägt den Namen ihres 2001 an Darmkrebs verstorbenen Sohnes. Zu den Projekten der Stiftung zählen u.a. der bundesweite Darmkrebsmonat März sowie der Felix Burda Award, mit dem herausragendes Engagement im Bereich der Darmkrebsvorsorge geehrt wird. Zudem tourt das größte begehbare Darmmodell Europas - ebenfalls eine Idee der Stiftung - kontinuierlich durch Europa und die APPzumARZT managed als Gesundheits-Butler gesetzliche Präventionsleistungen der ganzen Familie. Die Felix Burda Stiftung betreibt Websites und Social Media-Präsenzen und generiert mit jährlichen, konzertierten Werbekampagnen in Print, TV, Radio und Online eine starke deutschlandweite Awareness für die Prävention von Darmkrebs. www.felix-burda-stiftung.de

Kontakt

Carsten Frederik Buchert

Carsten Frederik Buchert

Pressekontakt Director Marketing & Communications Felix Burda Stiftung 089-92502710 Linkedin
Adriana Seefried

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Pressekontakt Referentin Public Affairs & Communications 089-9250 3178

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